Jugend am Werk Salzburg

Zwei Männer sitzen an einem Bürotisch und unterhalten sich angeregt. Der Mann rechts im Bild sitzt in einem Rollstuhl. Im Hintergrund erkennt man die Umrisse eines weiteren Büroraums
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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Assistieren heißt: im Arbeitsleben durchstarten!

Wir nehmen‘s persönlich – für alle Menschen!

Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (bzw. während des Studiums oder der Berufsausbildung) des Sozialministeriumservice deckt individuelle Assistenzbedürfnisse aufgrund einer Behinderung ab. So werden für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Persönliche Assistent*innen führen die Arbeiten durch, die der/die Auftraggeber*in nicht allein umsetzen kann, und unterstützen bei allen Aufgaben, wo es benötigt wird.

 

Assistieren heißt: im Arbeitsleben durchstarten!

Ziele der Betreuung

Menschen mit schweren Behinderungen ist der Zugang zum sowie der Verbleib im Erwerbsleben trotz fachlicher Eignung mangels individuellen Unterstützungsangebots erschwert. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz soll die bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorganisierte und gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben von Frauen und Männern mit einer schweren Funktionsbeeinträchtigung ermöglichen.

Der Weg zur persönlichen
Assistenz am Arbeitsplatz.

  • Erstgespräch: Ziele und Konzept des Angebots werden erklärt, Vorstellungen und Anliegen besprochen. Außerdem werden Informationen eingeholt (Arbeits und Lebenssituation, Unterstützungsbedarf, Voraussetzungen etc.)
  • Erstellung des Assistenzplans: Gemeinsam mit dem/der Auftraggeber*in wird ein Assistenzplan erstellt, der sich an den Rahmenbedingungen der Arbeits- oder Studienzeiten orientiert.
  • Mitarbeiter*innensuche: Miteinander wird nach einem/r passenden Assistent*in gesucht. Es gibt die Möglichkeit, aus den bestehenden Mitarbeiter*innen zu wählen oder eine Neuanstellung anzustreben.
  • Start der Assistenz: Zu Beginn findet eine wöchentliche Evaluierung statt, um einen möglichen Änderungsbedarf abzuklären und den/die Auftraggeber*in optimal zu begleiten.

Ein paar Fakten zu unserem Angebot.

Welche Leistungen bietet eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz?

  • Begleitung am Weg zwischen Wohn-, Ausbildungs und Arbeitsplatz bzw. (bei Notwendigkeit) am Weg zur Kinderbetreuung
  • Begleitung zu dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Unterstützung bei manuellen Arbeiten der beruflichen Tätigkeit
  • Hilfestellung bei der Erfüllung von Aufträgen, die selbständige Tätigkeiten betreffen
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienstzeiten
  • Unterstützung bei behinderungsbedingten Einschränkungen 

Wem steht diese Leistung zu?

Die Zielgruppe für die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz sind Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter ab der Pflegegeldstufe 3. Es muss gegeben sein, dass ohne die Assistenzleistung die berufliche Tätigkeit oder die Absolvierung der Ausbildung nicht möglich ist. Außerdem muss eine fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten oder angestrebten Beruf vorliegen.

Der Anspruch besteht für Menschen, die ...

  • in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen und durch Assistenzleistung die Qualität am Arbeitsplatz steigern oder dadurch einen Verlust der Arbeitsstelle verhindern können.
  • selbständig und gewinnorientiert tätig sind.
  • durch Assistenzleistungen die Aussicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis oder eine selbständige Erwerbstätigkeit haben.
  • mit der Hilfe der Assistenz am Arbeitsplatz ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren können.
  • arbeitssuchend sind.
  • geringfügig beschäftigt sind wenn diese Beschäftigung auf die Erlangung eines vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses abzielt.
  • eine Lehrausbildung absolvieren (hier sowohl für Praktika als auch den Besuch der Berufsschule).
  • ein Erststudium an einer Hochschule absolvieren.
  • zur Sicherung ihres Arbeistplatzes eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
  • selbstständig erwerbstätig sind.

Ihr Kontakt

Teamleitung Werner Pichler
0664/8000 6 8025

 

PAA: Unsere Dienstleistung
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz" kurz erklärt!

 

Das Projekt „persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ wird gefördert durch das Sozialministerium.

BMASGK Sozialministeriumservice

Bildcredits: Wolfgang Lienbacher